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Montag, 4. März 2013

Filmkritik: Spartacus (1960)

Stanley Kubrick war ein Autorenfilmer. Auch wenn er sich in den meisten seiner Filme, wie Uhrwerk Orange (1971) oder Shining (1980), an einer literarischen Vorlage orientierte, hatte der Regisseur in Bezug auf das Drehbuch immer das letzte Wort. Wirklich immer? Nein, denn im Jahr 1960, drei Jahre nach Kubricks erstem größeren Erfolg Wege zum Ruhm, bekam der damals erst 30-Jährige kurzfristig die Regie an dem Monumentalfilm Spartacus angeboten, dessen Drehbuch längst fertiggestellt war. Das Resultat ist ein gelungener Sandalenfilm, der aber nicht wirklich zum Gesamtwerk des extravaganten Filmemachers passen will.

Die römische Provinz Libyen. Der Sklave Spartacus (Kirk Douglas) ist bei seinen Besitzern für sein rebellisches Gemüt bekannt. Als eines Tages der Besitzer einer Gladiatorenschule, Lentulus Batiatus (Peter Ustinov), unter den im Berbau arbeitenden Sklaven nach neuen Talenten Ausschau hält, ist Spartacus gerade zur Strafe für den Angriff auf einen Römer an einen Felsen gekettet. Batiatus ist von dem Stolz des Sklaven beeindruckt, und entscheidet, Spartacus bei sich zum Gladiator auszubilden.
Während des Trainings in Capua verliebt sich Spartacus in die schöne Sklavin Varinia (Jean Simmons). Als er eines Tages erfährt, dass sie an den römischen  Feldherren Marcus Licinius Crassus (Laurence Olivier) verkauft worden ist, zettelt Spartacus einen Aufstand der Gladiatoren an. Sie können sich aus Capua befreien und beginnen, Sklaven in ganz Italien in die Freiheit zu entlassen. Rom muss handeln, doch auch im Senat gibt es Konflikte. Während der Patrizier Crassus nach diktatorischer Macht strebt, versucht der Volkstribun Sempronius Gracchus (Charles Laughton) alles, um dies zu verhindern...

Bei Beginn der Dreharbeiten Anfang 1959 war es noch Anthony Mann (Quo Vadis (1951)), der auf dem Regiestuhl saß. Doch nach einem Konflikt mit Hauptdarsteller und Executive Producer Kirk Douglas wurde Mann gefeuert. Douglas engagierte daraufhin Kubrick, mit dem er bereits in Wege zum Ruhm erfolgreich zusammengearbeitet hatte. Dieser war von dem moralisierenden Drehbuch, das Dalton Trumbo verfasst hatte, nicht unbedingt angetan, doch er nahm das Angebot dennoch an. Der Perfektionismus Kubricks trieb die Produktionskosten deutlich in die Höhe, die am Ende 12 Millionen Dollar betrugen. Kameramann Russel Metty beschwerte sich später, dass er nur wenig zu tun gehabt habe, weil Kubrick meist selbst hinter der Kamera stand, den Oscar für die beste Cinematographie bekam aber letztendlich aber natürlich trotzdem Metty, der ihn nicht ablehnte.

Peter Ustinov (Batiatus)
Weiteres Oscars erhielt der Film für das beste Szenenbild, die besten Kostüme und den besten Nebendarsteller (Peter Ustinov) und hat diese zweifellos verdient. Spartacus ist ein richtiger Historien-Epos und die prächtigen Technirama-Bilder, die beeindruckenden Bauten und die schönen Kostüme sind insgesamt eine regelrechte Augenweide. Lediglich einigen kleineren im Wald angesiedelten Szenen ist es leider etwas zu deutlich anzusehen, dass sie tatsächlich in einem Studio entstanden sind. Auch die Arbeit der Schauspieler ist insgesamt als gelungen zu bezeichnen. Besonders Peter Ustinov spielt den arroganten, aber eigentlich feigen Batiatus sehr natürlich, humorvoll und mit einem Gefühl für kleine Gesten, sodass er zwischen allen Darstellern deutlich heraussticht. Besonders tritt dies in den Szenen mit Charles Laughton zutage, der hier auch wieder eine grandiose Leistung abgibt. Die Chemie zwischen den beiden Darstellern stimmt so wunderbar, dass ich sie am liebsten noch öfter zu Gesicht bekommen hätte. Die anderen Schauspieler machen ihre Arbeit aber auch sehr gut, wenngleich bei ihnen öfter noch eine gewisse Theatralik vorherrscht, was in Filmen aus dieser Zeit aber auch nichts weiter Ungewöhnliches ist. Einzig der Darsteller des Gladiatorentrainers Marcellus fällt etwas negativ auf, da Charles McGraw es im Originalton etwas damit übertreibt, seiner Stimme eine besondere Männlichkeit zu verleihen, weshalb diese Szenen nur knapp an unfreiwilliger Komik vorbeischrammen.

Inhaltlich hat Spartacus eher wenige Überraschungen zu bieten, es wird auch hier wieder einmal deutlich, dass es in Historienfilmen stärker auf die epischen Bilder ankommt, als auf eine besondere Geschichte. Langeweile kommt in der dreistündigen Laufzeit allerdings höchstens etwas im Mittelteil auf, in dem vor allem Dialoge dominieren während die eigentliche Handlung etwas auf der Stelle tritt. Umso beeindruckender ist dann die finale Schlacht, die mit tausenden von Komparsen gedreht wurde und damit eine Wirkung hat, die mit den computergenerierten Heeren moderner Filme kaum zu vergleichen ist. Wenn in einer langen Szene die römischen Soldaten langsam im Gleichschritt auf die Kamera zumarschieren ist das wirklich Gänsehaut pur. Positiv hervorzuheben ist auch noch, dass, im Gegensatz zu dem im vorherigen Jahr veröffentlichten Ben Hur, hier gänzlich auf religiösen Kitsch verzichtet wurde, weshalb ich Spartacus ingesamt sogar als den etwas besseren Film dieser beiden Historien-Klassiker bezeichnen würde.

Wer bei Spartacus einen typischen Kubrick-Film erwartet, der dürfte enttäuscht sein. Zwar ist den beeindruckenden Bildern der Perfektionismus des Regisseurs deutlich anzumerken, aber insgesamt ist der Film doch relativ gewöhnlich für so einen außergewöhnlichen Filmemacher. Fans von Monumentalfilmen, Peter Ustinov oder natürlich Kirk Douglas sollten Spartacus aber auf jeden Fall gesehen haben.

Urheber des Fotos von Peter Ustinov ist Allan Warren. Es seht unter der Creative-Commons-Lizenz Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Unported (CC BY-SA 3.0).

Samstag, 26. Januar 2013

Filmkritik: Zeugin der Anklage (1957)

Seit Barbara Salesch und Co. vor einigen Jahren das Fernsehprogramm mit fiktiven Strafprozessen geradezu überfluteten, ist das einst erfolgreiche Subgenre des Gerichtsfilms so gut wie ausgestorben. Früher war das freilich noch anders: Vor allem in den 50er und 60er Jahren war das Justiz-Drama eine gute Gelegenheit, große Stars für anspruchsvolle Rollen auf die Leinwand zu bekommen. Eines der leichtfüßigeren Beispiele für diese Filmgattung ist Billy Wilders Zeugin der Anklage von 1957.

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Der Strafverteidiger Sir Wilfrid Robarts (Charles Laughton) kommt nach einem Herzinfarkt und einem längeren Krankenhausaufenthalt zurück in seine Kanzlei. Begleitet wird er von der strengen Krankenschwester Miss Plimsoll (Elsa Lanchester), die ein striktes Regelwerk aufstellt: Genug Schlaf, kein Alkohol, keine Zigarren und nur einfache Zivilprozesse. Sir Wilfrid hat dafür natürlich nur wenig Verständnis und versucht alles, um an die verbotenen Genussmittel heranzukommen. Doch als noch am selben Tag der wegen Mordes angeklagte Leonard Vole (Tyrone Power) in seine Kanzlei kommt, verweist er ihn tatsächlich zuerst an seinen Kollegen Mr. Brogan-Moore (John Williams). Doch dann taucht Voles Ehefrau Christine (Marlene Dietrich) in der Kanzlei auf. Sie erzählt, dass sie lediglich eine Scheinehe mit Vole eingegangen sei, um nach dem Krieg aus Deutschland ausreisen zu können. Tatsächlich sei sie zur Zeit der Eheschließung bereits verheiratet gewesen, Vole wisse davon aber nichts. Christine ist die einzige, die ihrem Mann ein Alibi geben kann, doch es ist zweifelhaft, ob sie dies vor Gericht auch tatsächlich tun würde. Doch das ist nicht das einzige Problem, denn Vole hat sogar ein gewichtiges Motiv: Das Opfer, eine Dame mittleren Alters, vererbt ihm 80.000 Pfund. Der Fall scheint schwierig zu werden und Sir Wilfrid beschließt, ihn trotz seiner angeschlagenen Gesundheit doch lieber selbst zu übernehmen...

Zeugin der Anklage wird von mehreren Publikationen als einer der besten Gerichtsfilme aller Zeiten bezeichnet. Ob diese Einschätzung wirklich zutrifft, muss wohl jeder für sich selbst beantworten. Alle Erwartungen, die man an einen Vertreter dieses Subgenres haben kann, werden hier zumindest erfüllt: Der Zuschauer identifiziert sich mit einem ungewöhnlichen Anwalt und begleitet diesen bei seinen Versuchen, die Wahrheit herauszubekommen und gleichzeitig natürlich den Fall zu gewinnen. Das in den USA und Großbritannien bestehende System des Geschworenengerichts sorgt hierbei für besondere Spannung: Die Entscheidung hängt nicht alleine von rechtlichen Vorschriften ab, sondern vor allem davon, wem es besser gelingt, die Jury von seiner Version der Geschichte zu überzeugen: Dem Staatsanwalt oder dem Verteidiger. Unerwartet herbeigeschaffte Beweisstücke und Überraschungszeugen sorgen immer wieder für Wendungen und es bleibt bis zum Schluss unklar, wie das Urteil ausfallen könnte.

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Was Zeugin der Anklage von anderen Vertretern dieser Filmgattung deutlich abhebt, ist der Humor: Die gepfefferten Dialoge zwischen Sir Wilfrid und seiner Krankenschwester sorgen vor allem in der ersten Hälfte des Filmes für viele Lacher und erzeugen damit eine lockere Grundstimmung, die auch für die restliche Laufzeit Bestand hat. Somit hat Billy Wilders Film mit späteren Agatha-Christie-Adaptionen wie Tod auf dem Nil oder Mord im Orient Express letztendlich deutlich mehr gemeinsam als mit anderen Gerichtsdramen des klassischen Hollywood-Kinos. Dies hat sowohl Vor- als auch Nachteile. Auf der einen Seite liefert Zeugin der Anklage gute Unterhaltung mit ausgewogenen Anteilen an Humor und Spannung und ist damit genau das Richtige für einen vergnüglichen Filmabend. Die mitreißende Dramatik von Filmen wie Die zwölf Geschworenen oder Das Urteil von Nürnberg wird jedoch eher nicht erreicht.

Ob Zeugin der Anklage daher wirklich als ein herausragender Gerichtsfilm bezeichnet werden kann, darf aufgrund der zudem (inzwischen) eher klischeehaften Wendungen und einer eher wenig ausgeprägten Dramatik durchaus angezweifelt werden. Als eine vergnügliche Agatha-Christie-Verfilmung funktioniert der Film dank eines gelungenen Drehbuchs und hervorragender Darsteller jedoch wunderbar.